Neuerungen durch die Datenschutzverordnung ab 25.5.18

Liebe Patientinnen,
aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutzverordnung ergeben sich einige Änderungen bzw. Pflichten für uns alle.

Wir sind angehalten Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten in Kenntnis zu setzen. Dazu können Sie sich in dem Schreiben informieren.

DS-Patientenbinformation zum Datenschutz

Bei Abholung von Rezepten/ Verordnungen oder ähnliches durch Verwandte oder vertraute Personen, wird ab jetzt eine Vollmac nötig sein.

Diese muss von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben dem Abholer mitgegeben werden.

Vollmacht zur Abholung von Rezepten, Verordnungen oder Befunden

Ihr Praxisteam